von echo.zulu am 11.04.2008 14:13:51
Wenn es dem Händler an einem zufriedenen Kunden gelegen ist, dann läßt er mit sich reden. Bei einem Rechtsstreit bist Du verpflichtet nachzuweisen, daß Du den Fehler nicht verursacht hast, was schwierig werden dürfte. Die ganze Situation ist völlig verfahren, weil nicht alle Leute an einem Tisch sind. Bei der Graupner-Service-Abteilung sehe ich kein Fehlverhalten, weil sie ausschließlich den übersandten Sender angesehen und repariert haben. Letztendlich müsstest Du dem Händler nachweisen, daß er Dir einen gebrauchten Sender verkauft hat. Auch das dürfte im Nachhinein schwierig sein. Ich denke, Dir bleibt nichts anderes übrig, als in den sauren Apfel zu beißen. Hake es als Erfahrung ab und ziehe die Konsequenzen. Ob Du mit nem neuen Sender glücklicher wirst, wird sich zeigen.
Noch kurz zum Thema Garantie bzw. Gewährleistung und Rückgabe:
Wenn der Sender nicht älter als 2 Jahre ist, dann hast Du eine Gewährleistung, die der Händler erfüllen muss, es sei denn, er gibt die Gewährleistung an Graupner weiter. Das müsste dann ausdrücklich in seinen AGB stehen und Du musst diese beim Kauf anerkannt haben. Ist der Sender älter, so wird aus der Gewährleistung eine Garantie, die der Hersteller auch an verschiedene Bedingungen koppeln kann, weil eine über die Gewährleistung hinausgehende Garantie eine freiwillige Leistung ist. Zurück geben, also den Kaufvertrag rückabwickeln, kannst Du nur, wenn der Händler dem zustimmt. Er kann frei wählen, ob er wandeln, mindern oder rückabwickeln will. Ein Rückgaberecht innerhalb von 14 Tagen ab Kauf, bietet nur das Fernabsatzgesetz. Dieses gilt nicht, wenn Du einen Artikel persönlich vom Händler ausgehändigt bekommen hast.
CU,
Egbert.