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Was heisst Import OEM - Keine Garantie oder sowas?

Was heisst Import OEM - Keine Garantie oder sowas?

Beitragvon josef.klupfer » 17.04.2008 19:00:45

Hallo

was heisst es, wenn ein Händler "Import" oder "OEM" zB bei einem Servo im onlineshop stehen hat? Ist das schon gebraucht, oder keien Garantie oder irgendwas anderes Nachteiliges?

Danke, Gruss Josef
josef.klupfer

 
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Beitragvon Gerry1973 » 17.04.2008 19:02:28

http://de.wikipedia.org/wiki/Original_E ... nufacturer
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Beitragvon thomas1130 » 17.04.2008 19:24:30

Hallo Josef!

Also kurzgefasst: "Import" heißt nicht vom offiziellen Importeur! Folgen: Meist billiger - aber eben KEINE Garantie!! - also wenn es kaputt wird stehst du eher alleine da..
musst selber abwägen ob du das "riskieren" willst...

Gruß
Thomas
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Beitragvon ER Corvulus » 17.04.2008 19:32:31

Aber trotzdem "Gesetzliche Gewährleistung von (uneingeschränkt) 6 Monaten - für die ist nämlich nicht der Importeuer zuständig, sondern der Händler der an Dich verkauft

Aber - nach den 6Monaten stehts halt u.U. im regen - Robbe z.B. nimmt keine Importware mehr zur Reparatur an.
Also, mal ein Gehäuse oder Zahnräder (servos) halt im Laden (www oder ecke), aber mal eben ein 401 zu Robbe schicken zum testen ist nicht.
Futaba kannst aber zB irgendwo nach UK schicken... dauert halt und kostet bischen mehr.

Grüsse Wolfgang
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Beitragvon Chris_D » 17.04.2008 19:33:26

thomas1130 hat geschrieben:Hallo Josef!

Also kurzgefasst: "Import" heißt nicht vom offiziellen Importeur! Folgen: Meist billiger - aber eben KEINE Garantie!! - also wenn es kaputt wird stehst du eher alleine da..
musst selber abwägen ob du das "riskieren" willst...

Gruß
Thomas


Nicht so ganz. Zumindest die gesetzliche Gewährleistung muss der Händler uneingeschränkt einräumen. Egal wo die Ware herkommt. Garantie ist ohnehin eine freiwillige Leistung eines jeden Herstellers, die über die gesetzliche Gewährleistung hinausgehen kann, aber nicht muss.
Will man die nun bei Importware in Anspruch nehmen, muss man sich in vielen Fällen an den Vertrieb im Ursprungsland wenden. Inländische Handelpartner oder Vertretungen können und werden da in vielen Fällen abwinken und in einigen Fällen sogar Serviceleistungen verweigern.
Ein guter Händler übernimmt aber in solchen Fällen meist die Abwicklung, wenn er langfristig mit sowas im Geschäft zu bleiben plant :wink:
Gruss
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Beitragvon Chris_D » 17.04.2008 19:37:51

ER Corvulus hat geschrieben:Aber trotzdem "Gesetzliche Gewährleistung von (uneingeschränkt) 6 Monaten - für die ist nämlich nicht der Importeuer zuständig, sondern der Händler der an Dich verkauft


Seit 2002 sind es sogar 24 Monate. Wobei die Nachweispflicht allerdings nach 6 Monaten auf den Käufer übergeht, was defakto aufs Gleiche rauskommt. :wink:
Gruss
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Beitragvon thomas1130 » 17.04.2008 19:43:19

Chris_D hat geschrieben:
Nicht so ganz. Zumindest die gesetzliche Gewährleistung muss der Händler uneingeschränkt einräumen. Egal wo die Ware herkommt...


Das stimmt natürlich!
Bloß was heißt denn Gewährleistung!!??!!
-> nämlich bloß dass der Gegenstand zum Zeitpunkt der Übergabe einwandfrei ist!!!! - wird der 3 Monate später kaputt hat das (meistens) NICHTS mit Gewährleistung zu tun...
Ein weit verbreiteter Irrtum :-)
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Beitragvon Chris_D » 17.04.2008 20:06:30

thomas1130 hat geschrieben:
Chris_D hat geschrieben:
Nicht so ganz. Zumindest die gesetzliche Gewährleistung muss der Händler uneingeschränkt einräumen. Egal wo die Ware herkommt...


Das stimmt natürlich!
Bloß was heißt denn Gewährleistung!!??!!
-> nämlich bloß dass der Gegenstand zum Zeitpunkt der Übergabe einwandfrei ist!!!! - wird der 3 Monate später kaputt hat das (meistens) NICHTS mit Gewährleistung zu tun...
Ein weit verbreiteter Irrtum :-)


Eigentlich ist das nicht so. In den ersten 6 Monaten müsste Dir der Händler nachweisen, daß der Mangel beim Verkauf nicht bestanden hat und Du ihn selbst verschuldet und herbeigeführt hast. In der Regel ist das niemandem möglich, ausser er folgt der Lieferung bis zum Auspacken mit einer Kamera. Nach den ersten 6 Monaten kehrt sich dies um und nun müsstest Du dem Händler nachweisen, daß der Mangel bereits beim Kauf bestanden hat und von Dir nicht vorher bemerkt werden konnte. Das ist nur in sehr wenigen Fällen möglich.

In der Praxis wird die Gewährleistung von den Händlern/ Herstellern meistens recht grosszügig eingeräumt. Fast immer weitreichender, als es das Gesetz vorsehen würde. Daher werden fast immer auch Teile getauscht, die offensichtlich erst bei Benutzung den Dienst quittierten.
Man will ja auch morgen nochwas verkaufen....

Wen es interessiert, kann man hier auch nochmal nachlesen:
http://de.wikipedia.org/wiki/Gewährleistung
Gruss
Chris
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Beitragvon thomas1130 » 17.04.2008 20:26:26

Hallo Chris!

Schön auch ein wenig auf der "philosophischen" Ebene hier diskutieren zu können..
Also das mit dem Zeitpunkt der Übergabe ist 100% so!! - Allerdings ist die Sache mit der Beweislast natürlich immer eine recht komplizierte.. - da hast du schon recht. Bei "Falschaussage" durch den Kunden wird es für den Händler oft recht schwer.. - eine lückenlose Verfolgung mit der Kamera ist natürlich nicht nötig..:-)
Eine Aussage eines Vereinskameraden, dass man mit dem Teil einmal erfolgreich geflogen ist, indiziert natürlich, dass es bei der Übergabe ok war...

Womit ich dir aber völlig recht gebe ist, dass das in "natura" wesentlich großzügiger von den importhändlern geregelt wird - die wollen ja weiterhin was verkaufen..:-)
Aber natürlich ein Rechtsanspruch wie bei einer Garantie ist schon ein wenig mehr wert - und das kostet natürlich auch mehr...

Gruß
Thomas
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Beitragvon Chris_D » 17.04.2008 20:37:57

thomas1130 hat geschrieben:Eine Aussage eines Vereinskameraden, dass man mit dem Teil einmal erfolgreich geflogen ist, indiziert natürlich, dass es bei der Übergabe ok war...


Da kommt dann noch die sogenannte "Keim-Theorie" ins Spiel :lol:
Der Händler müsste Dir innerhalb der ersten 6 Monate tatsächlich stichhaltig nachweisen, daß die Ursache des späteren Defektes nicht bereits bei der Übergabe "Im Keim" vorhanden gewesen ist, was nicht einfach werden dürfte :wink:Praktisch ist man als privater Käufer gegenüber dem Händler während der ersten 6 Monate auf der sehr sehr sicheren Seite. Er hat nahezu keinerlei Möglichkeiten einen Mangel nicht anzuerkennen, vorausgesetzt es ist ein Mangel der in diesem Rahmen gedeckt ist. Wenn ich den Heli in den Boden stampfe und es zerreist mir dabei alle Getriebe, nutzt natürlich das alles nichts :P
Gruss
Chris
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Beitragvon ER Corvulus » 17.04.2008 20:39:11

Eine Aussage eines Vereinskameraden, dass man mit dem Teil einmal erfolgreich geflogen ist, indiziert natürlich, dass es bei der Übergabe ok war...

Nein, nicht ganz richtig.
In <D> (kann sein, dass es bei Dir in<A> anders ist,) wird bei einem Defekt eines Gerätes in den ersten 6 Monaten (bei "bestimmungsmässem Gebrauch") _immer_ davon ausgeggangen, dass es ein "versteckter Mangel" war, der bereits bei Übergabe vorhanden war (zB Konstruktiv oder Materialfehler) und erst später zu Tage kam.
Der Händler (=Verkäufer, nicht Hersteller/Importör) muss Dir in den ersten 6 Monaten Nachweisen, das das Gerät 100% OK war - was defakto unmöglich ist.
Nach 6 Monaten müsstest Du nachweisen, das der Mangel schon bei Übergabe vorhanden war - was zB bei einer gebrochenen Motorwelle wegen Lufteinschlüssen noch recht einfach ist, bei anderen Sachen fast umöglich.

Der Haken ist der "bestimmungsgemässe Gebrauch" - was zum Beispiel dazu führt, dass gebrauchte Lipos fast nie umgetauscht werden - ausser es ist bekannt, das die ganze Serie 'n Knicks hat oder dein Händler ist einfach fair.

Grüsse Wolfgang
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Beitragvon Chris_D » 17.04.2008 20:44:36

thomas1130 hat geschrieben:Aber natürlich ein Rechtsanspruch wie bei einer Garantie ist schon ein wenig mehr wert -


Es gibt aber keinen Rechtsanspruch auf eine Garantie.
Garantie ist immer eine freiwillige Leistung der Hersteller, aber niemand ist dazu verpflichtet. Wenn eine eingeräumt wird und das im Kaufvertrag steht, ist es wunderbar und dann besteht vertraglich auch der Anspruch.
Gruss
Chris
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Beitragvon thomas1130 » 17.04.2008 20:57:17

Ok, Ok - ich gebe mich geschlagen :)

Das mit der "Keimtheorie" hat natürlich was an sich, was es für den Händler in den ersten 6 Monaten SEHR schwierig macht.. :P
Und wenn es ein Mangel war, der bei der Übergabe schon da war (wenn auch versteckt), ist ein Regelung durch den Händler ja wohl auch ein ganz natürliche sache - genau dafür ist die Gewährleistung ja auch da!!!

ABER: es gibt genügend Mängel, die wirklcih erst später auftreten..
Und da hilft dann halt nur - nun sagen wir es mal hart: "Lügen" :)
denn sonst bekommt man mit der Gewährleistung nichts..

ER Corvulus hat geschrieben:Der Haken ist der "bestimmungsgemässe Gebrauch" -


Und genau das ist auch ein Problem - da ist man speziell beim Heli schnell außerhalb :lol:

Die ursprüngliche Frage des Threadstarters war ja: "Import heißt ohne Garantie?" - > und da bleibe ich bei meiner Antort: JA!!!

Ganz liebe Grüße
Thomas
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Beitragvon Chris_D » 17.04.2008 21:00:06

ER Corvulus hat geschrieben:
Der Haken ist der "bestimmungsgemässe Gebrauch" - was zum Beispiel dazu führt, dass gebrauchte Lipos fast nie umgetauscht werden - ausser es ist bekannt, das die ganze Serie 'n Knicks hat oder dein Händler ist einfach fair.

Grüsse Wolfgang


Bei LiPos findet man meist gleich einen Haftungsausschluss mit aufgedruckt. Inwieweit der tatsächlich zulässig ist, dürfte nicht so einfach zu klären sein. Bei dem Thema wird es dann doch recht komplex :(
Gruss
Chris
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Beitragvon thomas1130 » 17.04.2008 21:04:50

Chris_D hat geschrieben:
thomas1130 hat geschrieben:Aber natürlich ein Rechtsanspruch wie bei einer Garantie ist schon ein wenig mehr wert -


Es gibt aber keinen Rechtsanspruch auf eine Garantie.
...


Das habe ich doch gar nicht gesagt - bitte lies genau!!
Ich sagte ein Rechtsanspruch WIE bei einer Garantie (natürlich nur soweit ausgelobt) ist mehr wert...
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