Rechtliche Fakten zum Wildfliegen oder wo darf ich, wo nicht

Rechtliche Fakten zum Wildfliegen oder wo darf ich, wo nicht

von TREX65 » 02.10.2009 07:17:55

Die Erlaubnis es 1:1 zu übernehmen liegt mir vor!! Ein Link hätte wohl auch gereicht aber ich fand es super gemacht!!

Hi,

leider scheint es so, dass sich doch viele Piloten gar keine Gedanken darüber machen wo sie rechtlich eigentlich stehen, wenn sie mit ihrem Modell auf der Nachbarwiese eine Runde drehen. Eine sehr schöne ausführliche Abhandlung über den rechtlichen Hintergrund dazu gibt es unter

http://www.rc-network.de/magazin/artike ... 01-00.html

Da dieser Artikel aber sehr allgemein gehalten ist und etliche Quellennachweise enthält ist er recht mühsam zu lesen und deshalb möchte ich mir hier mal die Mühe machen das für uns relevante so kurz es geht zusammen zu fassen und noch ein paar wichtige Zusatzinformationen einbringen, da sich seit 2001 doch einiges geändert hat. Wer genaueres wissen möchte bezüglich der dazu gehörigen Gesetzestexte, sollte den oben angegebenen Text lesen.

Alles was ich hier schreibe bezieht sich ganz speziell nur auf den Flug auf nicht zugelassenem Gelände!

Was ist also zu beachten ?

Brauche ich eine Versicherung ?

Zunächst benötigt JEDER Modellpilot eine Haftpflichtversicherung. Dabei ist die Größe des Modells unerheblich. Also selbst ein PiccoZ darf nur mit einer Versicherung geflogen werden. Entgegen der oft, selbst von unwissenden Versicherungsvertretern, verbreiteten Meinung, dass dieses durch die private Haftpflicht abgedeckt ist, stimmt das so gut wie nie (mir ist kein Fall bekannt wo das die private Haftpflicht das wirklich abdeckt, aber ich möchte hier nicht „nie“ sagen). In allen mir bekannten Fällen steht in den entsprechenden Verträgen eine Klausel in der Art von „Versichert sind Modellflugzeuge sofern sie nicht einer gesonderten Versicherungspflicht unterliegen“. Da wir aber einer „gesonderten“ Versicherungspflicht unterliegen greift die private Haftpflicht hier also nicht.

Was darf ich fliegen ?

Modelle mit mehr als 5kg Abfluggewicht benötigen grundsätzlich ein zugelassenes Gelände. Wildfliegen ist damit nur mit Modellen bis maximal 5kg Abfluggewicht erlaubt.

Wann darf ich fliegen ?


Da wir nach Sichtflug (VFR) Regeln fliegen, gilt für uns ein Nachtflugverbot. Das bedeutet Fliegen ist erlaubt von 30min vor Sonnenaufgang bis 30min nach Sonnenuntergang.

Wo darf ich fliegen ?

Für Modelle unter 5kg gelten eigentlich nur 4 Regeln.

* Flugmodelle mit Verbrennermotor dürfen nur mindestens 1.5km von der nächsten Wohnsiedlung entfernt geflogen werden. Hier ist die Definition der Wohnsiedlung allerdings sehr frei und wird wohl von Fall zu Fall anders gewertet.

* Für das Starten und Landen ist die Genehmigung des Grundstückeigentümers oder Pächters einzuholen. Für das Überfliegen braucht es keine Genehmigung. Was nicht bedeutet, dass wenn man mit seinem Modell 1m über die Köpfe der Kühe auf der benachbarten Wiese fliegt, man nicht eine Anzeige wegen groben Unfugs bekommen kann. Hier gilt das Recht der Verhältnismäßigkeit (was eigentlich nichts anderes bedeutet als gesunder Menschenverstand)

* Es müssen 1.5km Abstand zum nächsten Flugplatz gewahrt werden.

* Es darf keine Luftraumverletzung begangen werden


Dieser letzte Punkt ist allerdings auch der komplizierteste und vor allem rechtlich relevanteste. Denn, sind Verstöße gegen die anderen oben erwähnten Punkte eine Ordnungswidrigkeit, so kann eine Luftraumverletzung durchaus als STRAFTAT geahndet werden, wenn dabei ein Mensch zu schaden kommt. Nehmen wir also mal an, wir fliegen unerlaubt in einem kontrollierten Luftraum und unser abstürzender Heli verletzt einen Passanten, oder sogar nur mich selber. Dann wäre dieses eine Straftat und neben den immensen Kosten den der Strafprozess mit sich bringt, wäre ich danach sogar vorbestraft. Genau genommen könnte der Richter einem sogar den Autoführerschein entziehen. Denn das unerlaubte Fliegen in kontrollierten Luftraum kann durchaus verglichen werden mit betrunkenem Fahrrad fahren. Sehr theoretisch, aber nicht unmöglich.

So nachdem ich euch jetzt ein wenig für dieses Thema sensibilisiert habe werde ich versuchen das Thema Lufträume so einfach wie möglich zu erklären.

Dazu müssen wir erst mal wissen was es für Lufträume gibt und welche für uns relevant sind.

http://www.luftrecht-online.de/einzelhe ... traum0.htm



Die Lufträume C,D und E sind kontrollierte Lufträume. Zusätzlich gibt es noch die Flugbeschränkungsgebiete. Diese sind i.d.R. nur zeitweise aktiv und werden zum Beispiel bei Großveranstaltungen aktiviert. Sind diese aktiv, so darf dort nicht geflogen werden.

Der Luftraum E benötigt für VFR Flüge keine Freigabe, darf von uns also beflogen werden. Der Luftraum C über dem Luftraum E beginnt bei FL100, das sind ca. 10000ft MSL also etwa 3000m über dem Meer. Darum müssen wir uns also auch nicht kümmern (Es sei denn ihr wohnt am Mont Blanc )

Wichtig für uns sind also nur die Lufträume C+D, wobei mir kein Fall bekannt ist, wo der Luftraum C unter 1700ft GND (ca. 600m über Grund) beginnt, was für uns Heliflieger wieder nicht von Interesse wäre. Trotzdem, wenn man schon nachsieht wo seine Wiese liegt, sollte man auch das im Auge behalten.

Wie kann ich nun aber feststellen in welchem Luftraum ich mich bewege ?

Dafür gibt es die sogenannten ICAO Karten der Deutschen Flugsicherung. Gab es diese Karten früher nur teuer zu kaufen auf Papier, so kann man sich aktuell im Internet zumindest einen Überblick verschaffen.

http://www.vfr-bulletin.de/web20/index.htm

Stellt man bei diesem Link, in dem Popup oben rechts um auf ICAO, so kann man die Lufträume in Deutschland sehen. Das ganze ist zunächst sehr verwirrend, ist mit etwas Erklärung aber gar nicht so schwer zu verstehen.

Ich werde das ganze mal Anhand des Luftraums um Dortmund herum versuchen zu erläutern. http://www.vfr-bulletin.de/web20/index.htm (wie oben beschrieben)



In der Mitte des Bildes sieht man die mit einer gestrichelten schwarzen Linie umrandete und rosa ausgefüllte CTR (Luftraum D) des Flughafens Dortmund. Als Angabe findet man dazu am rechten Rand „D(HX) 2500MSL“. Da eine CTR immer von GND aus anfängt gibt es also nur eine Angabe der Höhe wo diese aufhört. In diesem Fall 2500ft MSL. Wenn wir uns nun den dick grün schraffierten Rahmen drum herum ansehen, dann ist das der Luftraum D der über dieser CTR sitzt. Dieser hat mehrere Beschriftungen mit jeweils 2 Höhen. Dort steht z.B. „D FL65/2500MSL“. Das bedeutet, dieser Luftraum beginnt auf einer Höhe von 2500ft MSL (würde in dem Fall also direkt an die CTR angrenzen) und endet in einer Höhe von FL65 also ca. 6500ft (rund 2000m). Das bedeutet für uns, dass wir natürlich innerhalb der CTR (der ganze rosa schraffierte Bereich) überhaupt nicht fliegen dürfen und unterhalb des grün umrandeten Bereichs bis zu einer Höhe von 2500ft MSL, also rund 800m über dem Meer (Dieser Wert variiert in Falle dieses Luftraumes von 2000-3000ft MSL daher die verschiedenen Kästen).
Jetzt brauchen wir eigentlich nur noch die Information wie hoch unsere Wiese gegenüber MSL ist. Dafür kann man eine handelsübliche Karte heranziehen oder aber wir gehen das ganze etwas „zeitgemäßer“ an.

All diese Infos, inklusive der Lufträume können wir sehr bequem mittels GoogleEarth ermitteln.
Dazu benötigt man lediglich GoogleEarth und ein Addon das uns die Lufträume in GE anzeigt. Dieses kann man sich kostenlos unter

http://www.skyfool.de/luftraeume/

herunterladen. Danach muss man die heruntergeladene Datei nur starten und es wird automatisch GE gestartet und die Lufträume werden angezeigt. Hier hat man sogar noch den Vorteil, dass man sich das ganze 3-dimensional ansehen kann und somit direkt sieht ob man sich unter, über oder in einem Luftraum befindet.

Wichtig ist hierbei nur, dass diese Lufträume von einem Privatmann gepflegt werden. Es gibt hier also keine rechtliche Sicherheit. Will man ganz auf Nummer sicher gehen muss man die ICAO Karte der DFS benutzen.

Ich hoffe das alle meine Angaben soweit korrekt sind. Über konstruktive Kritik, Verbesserungen und notwendige Erweiterungen freue ich mich natürlich.

Nachtrag:
Änderung der Luftverkehrs-Ordnung
und anderer Vorschriften des Luftverkehrs zum 01.11.2009:

http://www.dulsv.de/neu/datei/2009-08-1 ... LuftVO.pdf


Hier geht es weiter:
http://www.rc-heli.de/board/showthread.php?t=117549

Vielleicht kann einer das ins HeliWiki setzen....
Zuletzt geändert von TREX65 am 02.10.2009 10:00:09, insgesamt 2-mal geändert.
Gruß

Michael


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Re: Rechtliche Fakten zum Wildfliegen oder wo darf ich, wo nicht

von skysurfer » 02.10.2009 07:28:04

Hi Michael,



auch wenn ich jetzt gerade die Zeit habe, bin auf Arbeit, mich da komplett einzulesen ....

ich finde es einfach spitze !!!!
----------------------
Grüsse Hans-Peter

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Re: Rechtliche Fakten zum Wildfliegen oder wo darf ich, wo nicht

von chris.jan » 02.10.2009 07:43:58

Und wo ruft man an, wenn man mal im kontrollierten Luftraum fliegen will? Besonders wichtig für Leute die in der Nähe der Flughäfen wohnen.
Die Telefonnummer der Tower stehen ja nicht wirklich im Telefonbuch.
Gruß Chris

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Re: Rechtliche Fakten zum Wildfliegen oder wo darf ich, wo nicht

von frankyfly » 02.10.2009 07:49:16

im Zweifelsfall immer erstmal DFS die sagen einem dann wies weiter geht.
Gruß, Frank
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Re: Rechtliche Fakten zum Wildfliegen oder wo darf ich, wo nicht

von Tieftaucher » 02.10.2009 07:49:54

Leider geht der link: http://www.rc-network.de/magazin/art...2-0001-00.html nicht. Aber eine klasse Idee die rechtlichen Grundlagen public zu machen.

ANDI

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Re: Rechtliche Fakten zum Wildfliegen oder wo darf ich, wo nicht

von Tueftler » 02.10.2009 08:01:21

Supi, danke!
Wie siehts denn aus mit Fliegen in Vogelschutzgebieten/Naturschutzgebieten sofern der Landwirt der dort ein Stück hat mir eine Starterlaubnis erteilt? Dazu hab ich jetzt nichts gefunden
Gruß
Daniel
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Re: Rechtliche Fakten zum Wildfliegen oder wo darf ich, wo nicht

von Thallius » 02.10.2009 08:03:50

chris.jan hat geschrieben:Und wo ruft man an, wenn man mal im kontrollierten Luftraum fliegen will? Besonders wichtig für Leute die in der Nähe der Flughäfen wohnen.
Die Telefonnummer der Tower stehen ja nicht wirklich im Telefonbuch.


Mit diesem Problem habe ich mich auch die letzten 3 Wochen beschäftigt. Leider sieht es wohl so aus, daß Du keine Chance hast innerhalb einer CTR eine Einzel-Freigabe zu bekommen. Wenn Du auf einem Gelände fliegen willst, da0 innerhalöb einer CTR liegt, dann must Du dieses Gelände zulassen.

Sprich: Du must Pächter oder Eigentümer des Geländes sein oder einen entsprechenden Vertrag mit diesem schließen. Du must ein Geländegutachten erstellen lassen und das dann bei der zuständigen Luftfahrtbehörde (Da hat so ziemlich jeder Bezirk seine eigene) einreichen und eine ensprechende Genehmigung beantragen. Das ganze kostet nicht gerade wenig Geld. Am presiwertesten ist es wohl noch wenn man Mitglied beim DMFV ist, denn die geben einem einen Gutachter an die Hand, der das Gutachten für ca 200 Euro erstellt und haben einen kostenlosen Rechtsbeistand, der die Fomralitäten erledigt. Allerdings verlangt der DMFV dafür die Gründung eines e.V. der aus mindestens 7 Mitgliedern besteht, die Mitglied im DMFV sind.

Gruß

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Re: Rechtliche Fakten zum Wildfliegen oder wo darf ich, wo nicht

von TREX65 » 02.10.2009 08:04:28

Tieftaucher hat geschrieben:Leider geht der link: http://www.rc-network.de/magazin/art...2-0001-00.html nicht. Aber eine klasse Idee die rechtlichen Grundlagen public zu machen.

ANDI


Geht jetzt..sorry war mein Fehler...
Gruß

Michael


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Re: Rechtliche Fakten zum Wildfliegen oder wo darf ich, wo nicht

von TREX65 » 02.10.2009 08:15:36

Tueftler hat geschrieben:Supi, danke!
Wie siehts denn aus mit Fliegen in Vogelschutzgebieten/Naturschutzgebieten sofern der Landwirt der dort ein Stück hat mir eine Starterlaubnis erteilt? Dazu hab ich jetzt nichts gefunden


Also unser Platz liegt mitten in einem Landschaftsschutzgebiet. So wie ich das mitbekommen habe unterliegen wir der Oberen Landschaftsbehörde. Dort werden parallel die Anträge mit Münster ( Bundesluftfahrtbehörde) abgestimmt, für die Flugtage. Da wir dann einen vergrößerten Luftraum benötigen. Sagt eine der beiden nein, ist Essig mit Erweiterung.

So weit ich weiß!!! darf nur mit Genehmigung der Oberen Landschaftsbehörde unter strengen Auflagen in einem Naturschutzgebiet geflogen werden wenn!!! dadurch keine Wald/Wiesen/Flurschäden entstehen... das ist aber nur Hören sagen!!!
Gruß

Michael


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Re: Rechtliche Fakten zum Wildfliegen oder wo darf ich, wo nicht

von helihopper » 02.10.2009 08:17:52

Tueftler hat geschrieben:Wie siehts denn aus mit Fliegen in Vogelschutzgebieten/Naturschutzgebieten



Meines Wissens nach nöö.

Kannst ja mal hier nachlesen: http://www.daec.de/uw/handbuch.php


Cu

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Re: Rechtliche Fakten zum Wildfliegen oder wo darf ich, wo nicht

von chris.jan » 02.10.2009 08:25:39

Thallius hat geschrieben:Leider sieht es wohl so aus, daß Du keine Chance hast innerhalb einer CTR eine Einzel-Freigabe zu bekommen. Wenn Du auf einem Gelände fliegen willst, da0 innerhalöb einer CTR liegt, dann must Du dieses Gelände zulassen.

Sprich: Du must Pächter oder Eigentümer des Geländes sein oder einen entsprechenden Vertrag mit diesem schließen. Du must ein Geländegutachten erstellen lassen und das dann bei der zuständigen Luftfahrtbehörde (Da hat so ziemlich jeder Bezirk seine eigene) einreichen und eine ensprechende Genehmigung beantragen. Das ganze kostet nicht gerade wenig Geld.


Ist doch echt scheiße. Schließlich will ich keine 747 starten, sondern nur auf 10m Höhe etwas herumschweben
Gruß Chris

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Re: Rechtliche Fakten zum Wildfliegen oder wo darf ich, wo nicht

von Yaku79 » 02.10.2009 08:31:12

Danke für den Thread,

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Re: Rechtliche Fakten zum Wildfliegen oder wo darf ich, wo nicht

von Danis-Dino » 02.10.2009 08:38:42

lohnt sich da überhaupt noch wildfliegen?

ich komm leider nicht so gut zu unseren Flugplatz, mit rad und anhänger ist es immernoch zu weit, also aufs feld....

ich hoff mal wenn jemand den"freund und helfer" ruft das es dann nur eine abmahnung gibt, oder?

und so hoch fliegen wir ja nicht ....
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Re: Rechtliche Fakten zum Wildfliegen oder wo darf ich, wo nicht

von Thallius » 02.10.2009 08:46:32

Danis-Dino hat geschrieben:lohnt sich da überhaupt noch wildfliegen?

ich komm leider nicht so gut zu unseren Flugplatz, mit rad und anhänger ist es immernoch zu weit, also aufs feld....

ich hoff mal wenn jemand den"freund und helfer" ruft das es dann nur eine abmahnung gibt, oder?

und so hoch fliegen wir ja nicht ....


Genau deshalb habe ich den Artikel doch geschrieben. Hast Du Dir das überhaupt durchgelesen ? Wenn Du erwischt wirst ohne das was passiert ist das eine Ordnungswiderigkeit und kann mit einer Geldbuße belegt werden. Passiert etwas und Du hast dabei auch noch den Luftraum verletzt, dann ist das eine Straftat und Du kommst vor Gericht und bist danach vorbestraft.

Gruß

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Re: Rechtliche Fakten zum Wildfliegen oder wo darf ich, wo nicht

von Yaku79 » 02.10.2009 08:48:22

Erstmal wirds wohl nur nen Platzverweiß geben wenn sich jemand gestört fühlt.

Aber Wo kein Kläger da auch kein Richter, und wenn man die Erlaubnis vom Bauern hat auf seinem Feld zufliegen ist alles sutsche.
Vorrausgesetzt man hält sich an geltende gesetzte

:Edit hatte was vergessen
Zuletzt geändert von Yaku79 am 02.10.2009 08:52:46, insgesamt 1-mal geändert.
Gruß Basti
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